Was genau bedeutet es eigentlich, Rehabilitationsfähig zu sein für eine psychosomatische Reha-Maßnahme?
Unter der Rehabilitationsfähigkeit wird die körperliche und psychische Verfassung als Voraussetzung für einen Rehabilitationsantritt verstanden. Sie müssen also in der Lage sein, an den Therapien teilzunehmen. Es dürfen keine Kontraindikationen vorliegen, die Ihre Reha-Fähigkeit einschränken. Wenn Ihr/e Arzt/Ärztin Ihnen Ihre Reha-Fähigkeit bescheinigt, geht er/sie davon aus, dass Sie der Reha-Maßnahme, bezogen auf Ihre Erkrankung, körperlich und mental gewachsen sind.