Facebook Logo
 
 

Wunsch- und Wahlrecht

Wunsch- und Wahlrecht - was ist das?

Sie haben das Recht, sich eine Klinik für Ihre stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Ihr Kostenträger wird Ihnen zwar Vorschläge unterbreiten. Sie müssen den Vorschlägen jedoch nicht folgen. Wenn Sie Ihre Reha-Maßnahme bei uns durchführen möchten, sollten Sie Ihren Wunsch bereits bei der Antragstellung mitteilen. Ihr Kostenträger ist verpflichtet, dem Wunsch zu folgen, wenn die Kriterien übereinstimmen (Fachrichtung etc.). 

Eine Mustervorlage finden Sie hier. Legen Sie diese ausgefüllt Ihrem Antrag auf Reha direkt bei.

 

Wie kann ich vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen?

Bereits beim Einreichen des Reha-Antrages können Sie das von uns bereitgestellte Formular zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes nutzen. Auch nach dem Erhalt der Bewilligung für eine Reha ist es noch möglich, dass Sie vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen.

Kann ich Widerspruch einlegen, wenn meinem Wunsch -und Wahlrecht nicht entsprochen wird?

Das können Sie selbstverständlich! Sollte Ihre Wunsch-Klinik abgelehnt werden sein, kann es sich vielfach lohnen, in den Widerspruch zu gehen. Berücksichtigen Sie dabei eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Ihr Fach- oder Hausarzt kann Ihnen dabei hilfreich zur Seite stehen. Zur Unterstützung haben wir ein Formular für Sie vorbereitet, das Sie nutzen können.

Gerne können Sie uns in diesem Zusammenhang telefonisch erreichen und in der Patientenverwaltung nachfragen.

Kontakt

Patientenverwaltung

Sie haben Fragen zu Ihrem Aufenthalt?   
Schreiben Sie uns oder rufen Sie gerne an.

Telefon 02831/137 - 8344

E-Mail verwaltung@gelderlandklinik.de

Montag bis Freitag:  09:00 - 12.:00 Uhr

Die Webseite verwendet Cookies

Einige von ihnen sind notwendig, während andere helfen, unsere Webseite zu verbessern. Bitte akzeptieren Sie alle Cookies. Für weitere Informationen über die Nutzung von Cookies klicken Sie bitte auf Details.

Weitere Informationen zum Datenschutz.