Wie kann ich vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen?
Bereits beim Einreichen des Reha-Antrages können Sie das von uns bereitgestellte Formular zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes nutzen. Auch nach dem Erhalt der Bewilligung für eine Reha ist es noch möglich, dass Sie vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen.